Abgaberegelung für Hausarbeiten ab WS 24/25
Die Abgabefrist für Hausarbeiten endet frühestens mit dem Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters. Die Prüfer*innen können längere Abgabefristen für ihre Seminare festlegen.
Weitere Detailregelungen:
1. Prüfer*innen können über den Abgabetermin hinaus individuell angemessene Fristverlängerungen gewähren. Wenn Arbeitsunfähigkeit ärztlich attestiert wird, wird die Abgabefrist um die Anzahl der Tage der Arbeitsunfähigkeit verlängert. Gute Gründe für Fristverlängerungen sind etwa Studienaufenthalte im Ausland, Praktika, usw.
2. Bei anstehenden Terminen (Anmeldung zu Abschlussprüfungen, GOP etc.), liegt es in der Verantwortung der Studierenden, so rechtzeitig abzugeben, dass ein Korrekturzeitfenster von sechs Wochen bleibt.
3. Im Falle des erstmaligen Nichtbestehens ist ein neues Thema für die Hausarbeit oder den Essay zu vereinbaren. Die Bearbeitungszeit für den Zweitversuch beträgt acht Wochen, wenn zumindest drei Wochen der Bearbeitungszeit in der vorlesungsfreien Zeit liegen. Andernfalls wird der Abgabetermin so festgelegt, dass drei Wochen der Bearbeitungszeit in der vorlesungsfreien Zeit liegen.
4. Wenn der Wiederholungsversuch nicht spätestens ein halbes Jahr nach der Bekanntgabe des erstmaligen Nichtbestehens zur Prüfung in Campo angemeldet wird, ist ein neues Seminar zu belegen. In diesem Seminar werden neue Themen für die Hausarbeit oder den Essay und das Referat (falls ein Referat Teil der Modulprüfung ist) vergeben. Als Abgabefrist für die Hausarbeit oder den Essay gilt die Abgabefrist, die in dem neu belegten Seminar auch für die Erstversuche vorgesehen ist. Diese Regelungen gelten auch für den Dritt- und Viertversuch.
5. Diese Regelung tritt in Kraft für Hausarbeiten und Essays, bei denen die Prüfungsanmeldung zum Erstversuch im WiSe 2024/25 oder später erfolgt.
Beschlossen im Studiengangsgremium am 9.12.2024.
Eigenständige Erklärung unter diesem Link: https://www.germanistik.phil.fau.de/files/2024/07/2407_GER_Eigenstaendigkeitserklaerung.pdf